Anmeldungen
Um den Kindergarten und die Grundschule besuchen zu können, müssen die Eltern ihre Kinder über ein entsprechendes Formular anmelden. Die Eltern der schulpflichtigen Kinder erhalten automatisch per Post die erforderliche Dokumentation.
Die Eltern der Kinder, die im Laufe des Jahres in der Gemeinde ihren Wohnsitz nehmen, müssen sich bei der Schulleitung melden.
Für Kinder im Alter von über 4 Jahren besteht die Schulpflicht. Wenn sie an Privatschulen oder im Ausland eingeschrieben sind, muss der Schulleitung eine Schulbescheinigung vorgelegt werden.
Das Rathaus ist dafür verantwortlich, zu überprüfen, dass die gesetzliche Schulpflicht eingehalten wird. Diese Maßnahmen sind von grundlegender Bedeutung, um sicherzustellen, dass Kinder eine angemessene Bildung erhalten und ihre Fähigkeiten im passenden Bildungskontext entfalten können.