Der Gemeinderat stellt die gesetzgebende Gewalt dar.
Es besteht aus 20 Mitgliedern, die alle 4 Jahre gewählt werden.
Wählbar ist jede Bürgerin und jeder Bürger mit Stimmrecht in Gemeindeangelegenheiten.
Tätigkeiten des Gemeinderates
Der Gemeindevorstand unterbreitet dem Gemeinderat Anträge (Kreditbegehren, Realisierung von Arbeiten, Genehmigung oder Änderung von Bestimmungen, Kauf oder Verkauf von Liegenschaften, Gewährung des Gemeindebürgerrechts usw.) durch eine Gemeindemeldung.
Die Kommissionen des Gemeinderates (jede besteht aus 5 Gemeinderäte) kündigen die Gegenstände ihrer Zuständigkeit an und erstellen einen Bericht, worin die Gutheissung, eventuelle Änderungen oder die Ablehnung des Antrags des Gemeindevorstandes vorgeschlagen wird.
Am Ende dieses Amtswegs ist der Gemeinderat aufgerufen, über diese Gegenstände zu beschliessen.
Der Präsident des Gemeinderates beruft die Sitzungen im Einklang mit dem Gemeindevorstand ein: die Einberufung wird am Anschlagbrett der Gemeinde bekanntgegeben.
Die Sitzungen des Gemeinderates sind öffentlich.
Der Gemeinderat kann einen Antrag bewirken durch das Institut der Motion.
Um Themen kennenzulernen und zu vertiefen, worüber sie vom Gemeindevorstand informiert werden wollen, haben die Mitglieder der Legislative die Möglichkeit, Interpellationen und Anfragen zu stellen.