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Die Einwohnerkontrolle überwacht die Bevölkerungsbewegungen und stellt die für andere Gemeinde- und Kantonsdienste (Steuerämter, Gemeindeschulen, regionale Schutzbehörde, Zivilstandsamt etc.) erforderlichen Daten bereit. Sie hält die Datenbank auf dem neuesten Stand und registgriert alle Ankünfte und Wegzüge, Adressänderungen, Zivilstandsänderungen, Geburten und Todesfälle. Sie aktualisiert die Dienstbüchlein und ist für das Organisieren, Vorbereiten und Verteilen des Abstimmungsmaterials für die im Wahlverzeichnis eingetragenen Bürgerinnen und Bürger zuständig. |
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Ankunft in die Gemeinde Personen, die sich in der Gemeinde niederlassen möchten, müssen innerhalb von 8 Tagen ab ihrer Ankunft persönlich bei der Einwohnerkontrolle vorsprechen. Folgende Unterlagen werden benötigt: - Pass oder Identitätskarte
- Aufenthaltsbewilligung für Ausländer
- Versicherungsausweis einer anerkannten Krankenkasse
- Kopie des Mietvertrags (für Mieter)
- Dienstbüchlein im Original (für Schweizer Staatsbürger)
- Heimatschein (für Schweizer Staatsbürger, die aus dem Ausland oder einem anderen Kanton zugezogen sind)
Volljährige Schweizer Bürgerinen und Bürger, die aus einem anderen Kanton oder aus dem Ausland zugezogen sind, müssen bei der Gemeindekanzlei ihren Heimatschein vorlegen. Ausländische Bürgerinnen und Bürger müssen sich innerhalb von 14 Tagen ab ihrer Ankunft an das Amt für Migration in Bellinzona wenden, um die Ausstellung der Aufenthaltsbewilligung zu beantragen. |
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Wegzug aus der Gemeinde Personen, die aus der Gemeinde wegziehen, müssen dies innerhalb von 8 Tagen ab dem effektiven Wegzug melden und der Einwohnerkontrolle die Abmeldung zukommen lassen. Bei Familien genügt es, wenn das betreffende Formular von einem volljährigen Familienmitglied unterschrieben wird; volljährige Kinder müssen ein separates Formular vorlegen. Volljährige Schweizer Bürgerinnen und Bürger, die in einen anderen Kanton oder ins Ausland ziehen, müssen bei der Gemeindekanzlei vorstellig werden, um ihren Heimatschein abzuholen. Ausländische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger werden gebeten, ihre Wohnsitzänderung auch dem Amt für Migration in Bellinzona mitzuteilen. |
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Adressänderung innerhalb der Gemeinde Eine Adressänderung innerhalb der Gemeinde ist bei der Einwohnerkontrolle innerhalb von 8 Tagen mitzuteilen. Adressänderungsmitteilung |
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eUmzugCH eUmzugCH ist ein Onlineportal, mit dem Bürgerinnen und Bürger die Meldung ihrer Wohnsitzverlegung sowohl innerhalb der eigenen Gemeinde als auch in andere Gemeinden oder Kantone vollständig elektronisch erledigen können; sie müssen sich nicht an den Gemeindenschaltern anmelden. Dieser Dienst ist fakultativ und bietet eine Alternative zum Anmeldeverfahren bei der Gemeindekanzlei. Er gilt nur für die Verlegung des Wohnsitzes innerhalb des Schweizer Staatsgebiets. Der Dienst kann aktuell in vielen Schweizer Gemeinden genutzt werden, unter anderem auch in Morcote. Im Laufe des Verfahrens werden Sie auf jeden Fall darüber informiert, ob Sie den Dienst eUmzug nutzen können. → eUmzugCH |
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Bestimmungen für Vermieter ANKUNFT Jeder Vermieter muss der Einwohnerkontrolle die Ankunft von neuen Mieterinnen und Mietern innerhalb von 8 Tagen ab Inkrafttreten des Mietvertrags oder, wenn kein schriftlicher Mietvertrag vorliegt, ab dem tatsächlichen Wohnungsbezug melden. Dies gilt auch für den Umzug in eine andere Wohnung innerhalb ein und desselben Gebäudes.
Anmeldung WEGZUG Der Vermieter muss der Einwohnerkontrolle den Auszug einer natürlichen Person aus dem vermieteten Gebäude innerhalb von 8 Tagen mitteilen. Abmeldung |
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Wirtschaftsaktivitäten Alle Unternehmerinnen, Unternehmer und Firmen, die beabsichtigen, sich in der Gemeinde Morcote niederzulassen, müssen der Einwohnerkontrolle die Aufnahme der Geschäftsaktitivät innerhalb von 8 Tagen per Anmeldeformular mitteilen. Auch eine Verlegung oder Einstellung der Geschäftstätigkeit ist der Gemeinde innerhalb von 8 Tagen mitzuteilen. |
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Ausstellung von Bescheinigungen Die Einwohnerkontrolle stellt die folgenden Bescheinigungen aus: - Leumundszeugnis
- Familienstand
- Aufenthaltsbewilligung
- Wohnsitz- oder Aufenthaltsbescheinigung
- Lebensbescheinigung
- Wählbarkeitsbescheinigung
Wie von der Verordnung des Gemeinderats vorgesehen, wird für jedes Dokument die Bezahlung einer Kanzleigebühr verlangt. → Eine Bescheinigung verlangen |
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Strafregisterauszug Der Strafregisterauszug ist erhältlich |
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Ausweisdokumente Zur Beantragung eines Passes oder einer Identitätskarte müssen Sie sich nach der Vereinbarung eines Termins und unahbhängig von Ihrem Wohnsitz an eines der Erfassungszentren wenden. Terminvereinbarung über die Internetseite www.ti.ch/passaporti. |
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